4PL Intermodal
vom 09. November 2023

CT4EU – Combined Transport Delivers.

Die EU-Richtlinie für Kombinierten Verkehr gilt seit 1992 und bedarf nach 2-maligem erfolglosen Anpassungsversuchen dringend eines Updates. Der Europäische Rechnungshof selbst sieht dieese Regelung als „veraltet und wirkungslos“ an.

4PL Intermodal ist ein konsequenter Unterstützer der Idee des kombinierten Verkehres und hat sich daher der Initiative CT4EU angeschlossen. In Brüssel wurde am 07.11. und am 08.11.2023 mit führenden Vertretern der Bahnindustrie, den politischen Interessenvertretern sowie Mitgliederns des Europäischen Parlamentes mit der zuständigen Kommissarin für Verkehr in Europa, Frau Adina Vălean über die Änderungen, die nun eingebracht werden sollen, diskutiert.  

Die größten Mängel, die bei der anstehenden Reform angepackt werden müssen, ist nach Meinung der Fachleute:

  • Die Kriterien für das von Lkw anzusteuernde „nächstgelegene, geeignete“ Umschlagterminal variieren in den Mitgliedsstaaten.
  • Bei KV-Transporten müssen von Bahn- oder Hafenbehörden immer noch viele Papierdokumente abgestempelt werden.
  • Die Mindestdistanz von 100 Kilometern nicht straßengebundener Strecke schließt Transporte von Häfen ins nähere Hinterland von KV-Förderung aus.
  • Die Regelung der hoheitlichen Wegekosten erlaube viele Ausnahmen von der Mautpflicht für Lkw, während die Bahn immer für Trassennutzung zahle.

Die Forderungen der CT4EU Initiative entnehmen Sie hier im Detail.

Die Kapangne CT4EU hat zur weiteren Unterstützung eine Ausstellung direkt im Parlament initiert. Impressionen der Ausstellungseröffnung und Inhalt können hier eingesehen werden.

Am 07.11. wurde der erste Entwurf nach langer Verzögerung nun endlich veröffentlicht und konnte somit von den Experten beraten werden.

Die erste Überprüfung des Vorschlags der Kommission zur Änderung der Richtlinie über den kombinierten Verkehr verspricht eine echte Revolution zu sein. Dem Fachverband UIRR zur Folge beinhaltet die Richtlinie nun:

  • Explizite und quantifizierbare Anerkennung des externen Vorteils des Kombinierten Verkehrs gegenüber dem unimodalen Langstrecken-Lkw-Verkehr,
  • Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, einen strategischen Güterverkehrsplan zu erstellen und darin ein Kapitel mit den Zielen des kombinierten Verkehrs aufzunehmen,
  • Verpflichtung zur Durchführung eines Mixes von Fördermaßnahmen, die zu einer Senkung der Betriebskosten des Kombinierten Verkehrs um mindestens 10 % führen.
  • Ausweitung der Qualifikation des Kombinierten Verkehrs auch auf reine Binnenverkehre.

Die UIRR prüft derzeit die Einzelheiten des Vorschlags und analysiert die Folgenabschätzung, um ihre Stellungnahme zu verfassen. Gleichzeitig wurde die Forderung wiederholt, dass die Richtlinie über den Kombinierten Verkehr in Verbindung mit der Richtlinie über Gewichte und Abmessungen und der neuen CountEmissionsEU-Verordnung betrachtet wird.

Den Ausführungen der Leiterin des Referats D.1 der GD MOVE, Annika Kroon zur Folge, wird diese Richtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Mit der neuen Regierung hat es dann zusätzlich noch eine Implementierungsphase von 2,5 Jahren.

Für 4PL als nicht in den Entscheidungsprozessen der europäischen Gesetzgebung vertrauter Interessent ist es einmal mehr ernüchternd zu sehen, wie lange es braucht, um tatsächliche Änderungen umzusetzen. Umso mehr Engagement sollte daher nun den Änderungsergebnissen im Sinne des europäischen KV zugewiesen werden.

Ihr persönlicher B2B Kontakt

Nils Olaf Klabunde

Geschäftsführung

Nils-Olaf Klabunde ist seit über 20 Jahren im intermodalen containerisierten Güterverkehr in unterschiedlichen Positionen aktiv.

    *Die nachfolgenden Angaben sind freiwillig. Sie helfen uns Ihre Anfrage schneller und präziser zu bearbeiten. Vielen Dank!